Bild von neuen Fahrradbügeln an der Friedrichstraße

Bügel Friedrichstraße (NEU 2020) © ADFC Velbert/Bernd Zielke

Fahrradabstellanlagen in Velbert-Mitte

 

Aktueller Stand und Potential

 

Als im Frühjahr 2019 eine Broschüre des Innenstadtmanagement Velbert erschien, in der offensiv damit geworben wurde, dass man "Bequem mit Bus, Rad und Auto in die Innenstadt" kommen solle, wurden wir neugierig und schauten uns diese genauer an.

Tatsächlich waren jede Menge Fahrrad-Abstellanlagen (Fahrradständer) in einer Karte verzeichnet. Ein engagiertes Mitglied unserer Ortsgruppe machte sich auf die Suche, denn aus Sicht eines Radfahrers gibt es nicht ausreichend viele Stellplätze und an manchen Orten fehlen schlicht welche. Das Ergebnis findet ihr in unserer Übersicht.

Zusammengefasst: Die Darstellung des Innenstadtmanagement ist sehr optimistisch. Es wurde jeder "Felgenkiller" eines örtlichen Geschäfts dargestellt. Von den vermeintlich 14 im Innenstadtbereich angegebenen Fahrradständern sind lediglich 5 tatsächlich geeignet. 5 davon sind die erwähnten "Felgenkiller", bei 2 kommen die unglücklichen eckigen Bügel zum Einsatz und 2 weitere sind überdacht, aber so sportlich, dass man als erwachsene Person diese praktisch nicht nutzen kann. Bleiben insgesamt 5 gute Fahrrad-Abstellanlagen im Innenstadtbereich. Hier ist also viel Luft nach oben!

Im Sommer 2020 wurden mit der Unterstützung des ADFC Velbert drei neue Anlagen durch die TBV installiert.

Beispiele für gute Stellplätze (Stand Herbst 2020)

 

 

 

Beispiele für weniger gute Stellplätze (Stand Herbst 2020)

 

 

Beispiele für schlechte Stellplätze (Stand Herbst 2020)

 

 

Sonderkategorie

 

Bei der Firma Mediamarkt gibt es keine Abstellanlagen. Das alleine ist noch nicht so überraschend. An der einzig sinnvollen Stelle, an der man sein Rad abstellen kann, deuten jedoch deutliche Hinweisschilder darauf hin, dass man sein Rad hier nicht abstellen darf. Nachvollziehbar: Es handelt sich um den Eingang zur Brandmeldezentrale (BMZ) des Gebäudes. Anstatt jedoch dafür zu sorgen, dass ein Radfahrer*in hier Möglichkeiten erhält das Rad abzustellen, wird es verboten; alternativlos.

Eine Anfrage an die Geschäftsführung blieb unbeantwortet. Ob Radfahrer keine Kunden sind?

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https://velbert.adfc.de/artikel/fahrradabstellanlagen-in-velbert-mitte

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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