In einer gemeinsamen Aktion machen ADFC Velbert und TBV auf den Überholabstand von Radfahrern aufmerksam. Von links nach rechts: Christoph Evers (ADFC), Arnd Sulimma (TBV) und Lelja Tumbul (TBV) © Christoph Evers / ADFC Velbert
Sicheres Überholen von Radfahrern
Aktion „Sicheres Überholen“ – Technische Betriebe Velbert und ADFC machen auf Gefahren im Verkehr aufmerksam
Sobald die Tage länger werden und die Temperaturen es zulassen, sind immer mehr Personen mit dem Fahrrad unterwegs. Auf den Straßen in Velbert wird es stellenweise sehr eng. Weil das Überholen von Fährrädern immer eine gefährliche Verkehrssituation darstellt, schreibt die StVO für Kraftfahrzeuge einen Sicherheitsabstand zum Fahrrad von mindestens 1,5 Metern innerhalb geschlossener Ortschaften vor. Die Technischen Betriebe Velbert AöR (TBV) möchten gemeinsam mit dem ADFC Velbert diese Regelung in das Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmenden rufen. Mehr als 60 Fahrzeuge des Fuhrparks der TBV weisen mit Aufklebern auf den von der Straßenverkehrsverordnung vorgegebenen Mindestsicherheitsabstand hin. Dieser gilt auch, wenn die Radfahrenden auf einem Schutzstreifen oder Radfahrstreifen unterwegs sind. Der Sicherheitsabstand erhöht sich außerhalb der Ortschaften oder beim Überholen von Kindern auf zwei Meter. „Kann dieser Sicherheitsabstand an einer Straße nicht eingehalten werden, ist ein Überholen nicht erlaubt“, erklärt Radverkehrsbeauftragte Lejla Tumbul. Seit mehr als einem Jahr gilt diese Vorschrift zum Schutz der Radfahrenden und wird bei Verstößen mit erheblichen Bußgeldern geahndet. Der ADFC möchte ein kooperatives Verhalten der Verkehrsteilnehmenden fördern. „Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ist gar nicht bewusst, welche Angst sie bei den Radfahrenden durch einen zu geringen Überholabstand auslösen, ganz abgesehen von der realen Gefährdung“, so Holger Boden vom ADFC Velbert.