Hat Velbert wirklich seine erste Fahrradstraße?

Still und heimlich wurde in Velbert auf Teilen der Mettmanner Straße und der Südstraße die erste Fahrradstraße in Velbert überhaupt eröffnet. Wir haben uns das Ergebnis einmal kritisch angeschaut und sehen deutlichen Änderungsbedarf.

Update 22.04.2024

Wir haben Rücksprache mit den Technischen Betrieben Velbert AöR (TBV) gehalten und wir werden nun gemeinsam prüfen, wie die Qualität der Fahrradstraße verbessert werden kann.

Die Pläne für eine Alternativ-Route zur Langenberger Straße liegen spätestens seit dem Klimaschutzteilkonzept für den Rad- und Fußverkehr aus dem Jahr 2018 vor. Im Jahr 2021 wurden dann konkrete Maßnahmen zur Umgestaltung im so genannten Handlungsfeld 2 beschlossen, welches die Mettmanner Straße, Südstraße und Güterstraße umfasst. Wer möchte kann sich die genaue Beschlussvorlage im Ratsinformations-System anschauen. Die Gesamtmaßnahme ist schlüssig und sinnvoll auch wenn sie nur einen ganz kleinen Teil eines mögliches Radverkehrsnetzes in Velbert betrachtet.

Während der südliche Teil der Mettmanner Straße bereits vor zwei Jahren umgesetzt wurde, folgt der Rest erst jetzt. Wie lange die Fahrradstraße in der Mettmanner Straße und Südstraße bereits ausgeschildert ist, wissen wir nicht und eine Kommunikation dazu ist nach unserem Stand seitens der Stadt Velbert nicht erfolgt. Während die reine Existenz dieser Fahrradstraße sicher ein sehr positives Signal ist, so zeigt sich beim Ortsbesuch, dass sich bis auf die Beschilderung und das Piktogramm auf der Straße nichts geändert hat. Auffällig ist vor allem, dass es weiterhin zwei markierte Fahrspuren mit beidseitig ruhendem Verkehr (Parkplätzen) gibt. Rein praktisch hat sich also für Radfahrende nichts verändert, wenn man davon absieht, dass Radfahrer in der Theorie nebeneinander fahren dürften, was aber aufgrund von parkenden Fahrzeugen und Begegnungsverkehr in der Praxis unrealistisch ist.

Nur die Beschilderung zu ändern alleine reicht hier also nicht, damit eine Fahrradstraße erfolgreich und zweckmäßig ist. Fahrradstraßen dienen wahrlich nicht dem Selbstzweck und sie sollten nicht angeordnet werden, nur um eine Fahrradstraße zu haben. Sie werden eingeführt mit dem Ziel eine attraktive und sichere Infrastruktur für Radfahrende anzubieten. Dabei soll gleichzeitig der Radverkehr möglichst eine Bevorzugung gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) haben. Aus diesem Grund gibt es klare Empfehlungen aus den Expertengremien, wie Fahrradstraßen zu gestalten sind (z.B. der AGFS NRW). Für den konkreten Fall Mettmanner Straße und Südstraße erwarten wir als ADFC Velbert daher folgende Änderung:

  • Die Mettmanner Straße soll wie bisher nur durch motorisierten Anliegerverkehr genutzt werden dürfen
  • Entfallen der Schrägparkflächen in der Mettmanner Straße so wie im ursprünglichen Beschlussvorschlag dargestellt
  • Es muss vermieden werden, dass Kfz das Ende der Mettmanner Straße als Wendefläche nutzen und damit in der Fahrspur der Radfahrer rangieren. Das passiert, durch a) Parkplatzsuchverkehr und b) Ausfahrtverkehr in Richtung Friedrichstraße
  • Das Abstellen von Kfz sollte nur auf einer Fahrbahnseite (einseitiges Parken) in dafür vorgesehenen Flächen zugelassen werden
  • Sofern Kfz-Stellplätze ausgewiesen werden, sollten sie immer mit einem 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn versehen werden
  • Die Fahrradstraße sollte im gesamten Streckenverlauf intuitiv als "Radweg" erkennbar sein (mittels Roteinfärbung oder alternativ Roteinfärbung der Einmündungen) alternativ linienhafte Kennzeichnung durch eine unterbrochene, rote Begleitlinie (Strich-Lücke-Verhältnis von 1,00 m/2,00 m) bzw. Sicherheitstrennstreifen zu Kfz-Stellplätzen
  • Wegfall der heutigen Fahrspur-Kennzeichnung

Auch wenn Fahrradstraßen bereits vor fast 30 (!) Jahren in der Gesetzgebung verankert worden sind ist es ggf. positiv anzurechnen, wenn man nicht direkt auf den Zug aufspringt und alles als Fahrradstraße deklariert. Im Fall der Mettmanner Straße und Südstraße gibt es jedoch noch erhebliches Verbesserungspotential. Die Chance für ein Leuchtturm-Projekt in Velbert ist vorerst vertan.

Hintergrund-Information aus der Straßenverkehrsordnung zu Fahrradstraßen:

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.“

https://velbert.adfc.de/neuigkeit/hat-velbert-wirklich-seine-erste-fahrradstrasse

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