Hat Velbert wirklich seine erste Fahrradstraße?

Still und heimlich wurde in Velbert auf Teilen der Mettmanner Straße und der Südstraße die erste Fahrradstraße in Velbert überhaupt eröffnet. Wir haben uns das Ergebnis einmal kritisch angeschaut und sehen deutlichen Änderungsbedarf.

Update 22.04.2024

Wir haben Rücksprache mit den Technischen Betrieben Velbert AöR (TBV) gehalten und wir werden nun gemeinsam prüfen, wie die Qualität der Fahrradstraße verbessert werden kann.

Die Pläne für eine Alternativ-Route zur Langenberger Straße liegen spätestens seit dem Klimaschutzteilkonzept für den Rad- und Fußverkehr aus dem Jahr 2018 vor. Im Jahr 2021 wurden dann konkrete Maßnahmen zur Umgestaltung im so genannten Handlungsfeld 2 beschlossen, welches die Mettmanner Straße, Südstraße und Güterstraße umfasst. Wer möchte kann sich die genaue Beschlussvorlage im Ratsinformations-System anschauen. Die Gesamtmaßnahme ist schlüssig und sinnvoll auch wenn sie nur einen ganz kleinen Teil eines mögliches Radverkehrsnetzes in Velbert betrachtet.

Während der südliche Teil der Mettmanner Straße bereits vor zwei Jahren umgesetzt wurde, folgt der Rest erst jetzt. Wie lange die Fahrradstraße in der Mettmanner Straße und Südstraße bereits ausgeschildert ist, wissen wir nicht und eine Kommunikation dazu ist nach unserem Stand seitens der Stadt Velbert nicht erfolgt. Während die reine Existenz dieser Fahrradstraße sicher ein sehr positives Signal ist, so zeigt sich beim Ortsbesuch, dass sich bis auf die Beschilderung und das Piktogramm auf der Straße nichts geändert hat. Auffällig ist vor allem, dass es weiterhin zwei markierte Fahrspuren mit beidseitig ruhendem Verkehr (Parkplätzen) gibt. Rein praktisch hat sich also für Radfahrende nichts verändert, wenn man davon absieht, dass Radfahrer in der Theorie nebeneinander fahren dürften, was aber aufgrund von parkenden Fahrzeugen und Begegnungsverkehr in der Praxis unrealistisch ist.

Nur die Beschilderung zu ändern alleine reicht hier also nicht, damit eine Fahrradstraße erfolgreich und zweckmäßig ist. Fahrradstraßen dienen wahrlich nicht dem Selbstzweck und sie sollten nicht angeordnet werden, nur um eine Fahrradstraße zu haben. Sie werden eingeführt mit dem Ziel eine attraktive und sichere Infrastruktur für Radfahrende anzubieten. Dabei soll gleichzeitig der Radverkehr möglichst eine Bevorzugung gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) haben. Aus diesem Grund gibt es klare Empfehlungen aus den Expertengremien, wie Fahrradstraßen zu gestalten sind (z.B. der AGFS NRW). Für den konkreten Fall Mettmanner Straße und Südstraße erwarten wir als ADFC Velbert daher folgende Änderung:

  • Die Mettmanner Straße soll wie bisher nur durch motorisierten Anliegerverkehr genutzt werden dürfen
  • Entfallen der Schrägparkflächen in der Mettmanner Straße so wie im ursprünglichen Beschlussvorschlag dargestellt
  • Es muss vermieden werden, dass Kfz das Ende der Mettmanner Straße als Wendefläche nutzen und damit in der Fahrspur der Radfahrer rangieren. Das passiert, durch a) Parkplatzsuchverkehr und b) Ausfahrtverkehr in Richtung Friedrichstraße
  • Das Abstellen von Kfz sollte nur auf einer Fahrbahnseite (einseitiges Parken) in dafür vorgesehenen Flächen zugelassen werden
  • Sofern Kfz-Stellplätze ausgewiesen werden, sollten sie immer mit einem 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn versehen werden
  • Die Fahrradstraße sollte im gesamten Streckenverlauf intuitiv als "Radweg" erkennbar sein (mittels Roteinfärbung oder alternativ Roteinfärbung der Einmündungen) alternativ linienhafte Kennzeichnung durch eine unterbrochene, rote Begleitlinie (Strich-Lücke-Verhältnis von 1,00 m/2,00 m) bzw. Sicherheitstrennstreifen zu Kfz-Stellplätzen
  • Wegfall der heutigen Fahrspur-Kennzeichnung

Auch wenn Fahrradstraßen bereits vor fast 30 (!) Jahren in der Gesetzgebung verankert worden sind ist es ggf. positiv anzurechnen, wenn man nicht direkt auf den Zug aufspringt und alles als Fahrradstraße deklariert. Im Fall der Mettmanner Straße und Südstraße gibt es jedoch noch erhebliches Verbesserungspotential. Die Chance für ein Leuchtturm-Projekt in Velbert ist vorerst vertan.

Hintergrund-Information aus der Straßenverkehrsordnung zu Fahrradstraßen:

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.“

https://velbert.adfc.de/neuigkeit/hat-velbert-wirklich-seine-erste-fahrradstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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