Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Velbert

Fahrradstraßen in Velbert – Vorteile für alle

Fahrradstraßen sorgen für mehr Sicherheit, lebendige Quartiere und besseren Zugang zum Einzelhandel. Velbert hat enormes Potenzial – doch nur echte Fahrradstraßen bringen die Verkehrswende wirklich voran.

Fahrradstraßen sind das zentrale Instrument für eine moderne, menschenfreundliche Verkehrspolitik. Sie geben dem Radverkehr Vorrang, sorgen für mehr Sicherheit und fördern die aktive Mobilität im Alltag. In Velbert aber führen sie bislang eher ein Schattendasein – das muss sich ändern.

Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen sind Straßen, auf denen der Radverkehr bevorrechtigt ist. Autos dürfen sie nur benutzen, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist – und dann auch nur mit Rücksicht auf den Radverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, oft gelten sogar noch strengere Regeln. Ziel ist eine Umgebung, in der sich Radfahrende sicher, schnell und ohne Angst bewegen können – ob im Alltag, auf dem Schulweg oder bei kurzen Erledigungen.

Doch nicht überall, wo „Fahrradstraße“ draufsteht, ist auch eine echte Verbesserung spürbar.

Das Beispiel Velbert: Symbolik statt Sicherheit?

Die erste sogenannte Fahrradstraße in Velbert – ein Abschnitt der Bahnhofstraße – erfüllt laut dem ADFC nicht die Anforderungen an eine fahrradgerechte Verkehrsplanung. Zwar ist die Beschilderung vorhanden, doch Gestaltung, Durchsetzung und bauliche Maßnahmen fehlen. Autos dominieren weiterhin den Verkehrsraum. Ohne klare Priorisierung des Radverkehrs bleibt die Fahrradstraße nur ein Etikett – und entfaltet keine Wirkung.

Besonders geeignet für enge Innenstadtlagen

Ein großer Vorteil von Fahrradstraßen ist: Sie benötigen keinen zusätzlichen Straßenraum. Gerade in gewachsenen Innenstadtbereichen ist oft kein Platz für baulich getrennte Radwege – hier sind Fahrradstraßen die pragmatische und zugleich wirksame Lösung.
Durch einfache verkehrsrechtliche Anpassungen können bestehende Straßen kostengünstig, schnell und ohne größere Umbauten für den Radverkehr aufgewertet werden – ohne den Charakter der Straße zu zerstören.

Damit sind Fahrradstraßen ideale Werkzeuge für den Umbau innerstädtischer Quartiere zu sicheren, attraktiven und verkehrsberuhigten Lebensräumen – ohne hohen Planungs- oder Bauaufwand.

Warum Fahrradstraßen für Velbert sinnvoll sind

Velbert bietet insbsondere im Innenstadtbereich ideale Voraussetzungen für echte Fahrradstraßen. Einige Beispiele: 

  • Innenstadtring (Sternbergstraße, Thomasstraße, Offerstraße) als Hauptachse für den CityRadweg
  • Bahnhofstraße / Kurze Straße / Koelverstraße: zentrale Lage, Anbindung Wohnquartiere, Einzelhandel, ZOB mit PanoramaRadweg
  • Friedrichstraße einhergehend mit städtebaulicher Umgestaltung
  • Alle unterstützenden Zubringer wie z.B. Schulstraße.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Sichere und bequeme Erreichbarkeit von Einzelhandel und Dienstleistungsangeboten
Bessere Aufenthaltsqualität durch weniger motorisierten Durchgangsverkehr
Klimafreundliche Mobilität ohne Zwang zum Auto

Studien belegen: Fahrradstraßen wirken

Untersuchungen zeigen: Fahrradstraßen führen zu mehr Radverkehr, weniger Unfällen und höherer Lebensqualität. Und: Der Einzelhandel profitiert, wenn sich Menschen zu Fuß oder mit dem Rad sicher und entspannt in der Innenstadt bewegen können. Eine fahrradfreundliche Stadt ist auch eine wirtschaftlich starke Stadt.

Zudem lassen sich Fahrradstraßen kostengünstig und zügig realisieren. Bereits einfache Maßnahmen wie Piktogramme, Modalfilter (z. B. Poller) oder Aufpflasterungen machen einen Unterschied.

Der ADFC fordert: Echte Fahrradstraßen statt Symbolpolitik

Der ADFC Velbert fordert, dass zukünftige Fahrradstraßen nicht nur formell, sondern auch funktional und damit zweckmäßig umgesetzt werden. Das bedeutet:

  • Klare bauliche Gestaltung
  • Vorrang für den Radverkehr
  • Anbindung an zentrale Ziele des Alltags

Was bedeutet eigentlich Fahrradstraße?

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
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