
Karte Radverkehrsnetzt RVK Mettmann © Kreis Mettmann / Igenieurgesellschaft Stolz (IGS)
Hintergrundinformationen zum Radverkehrskonzept Kreis Mettmann (RVK)
Die Kreisverwaltung Mettmann wurde u.a. beauftragt ein Radverkehrskonzept für den Alltagsverkehr im Kreis Mettmann zu erarbeiten. Damit wurde im Jahr 2020 begonnen. Die Hintergründe und den aktuellen Stand haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Hintergrund
Im Frühjahr 2020 hat die Kreisverwaltung Mettmann die Ausarbeitung eines Radverkehrskonzept für den Alltagsverkehr sowie ein touristisches Knotenpunktsystem an die Ingenieurgesellschaft Stolz mbH aus Neuss (IGS) und die P.3 Agentur für Kommunikation und Mobilität vergeben. Das Ergebnis wurde in einem Abschlussbericht im Juni 2022 vorgestellt. Wie üblich wird hierzu auch eine ausführliche Dokumentation erstellt. Die jeweiligen Unterlagen können über die Links auf der rechten Seite abgerufen werden. In der Ausarbeitung werden auch Öffentlichkeitsbeteiligungen erwähnt, u.a. auch der ADFC konnte an der einen oder anderen Stelle mitwirken.
Im Ergebnis wurden kreisweit 400 Streckenmaßnahmen (z.B. Verbreiterung eines Radweges) und 425 Punktmaßnahmen (z.B. Abbau einer Umlaufsperre) definiert. Für Maßnahmen, die als besonders komplex oder bedeutsam identifiziert wurden, wurden darüber hinaus 80 so genannte Steckbriefe erstellt. Diese Steckbriefe beschreiben, dann die notwendige Maßnahme in größerem Detail.
Allen Maßnahmen gemein ist, dass sie verschiedene Baulastträger haben (Bund, Land, Kreis, Stadt/Gemeinde) und dass das Radverkehrskonzept lediglich eine Handlungsempfehlung darstellt, welche nicht bindend ist. Man weiß also jetzt, was getan werden muss aber damit etwas passiert, müssen Politik und Verwaltungen tätig werden. Üblicherweise ist es das, woran die meisten Maßnahmen scheitern. Es wird viel Geld und Expertise für Radverkehrskonzept in die Hand genommen, welches dann jedoch nicht mehr konsequent weiterverfolgt wird.
Die Windrather Straße (K11) im Radverkehrskonzept des Kreises Mettmann
Die Windrather Straße ist Teil des Basisnetzes und hat damit einen festen Bestandteil im Alltagsradnetz für die Verbindung zwischen Neviges (Rosenhügel) und Langenberg. Bemerkenswert ist, dass sie zunächst als Fahrradstraße im Netz aufgeführt wurde. Für die finale Fassung des Abschlussberichts hat man es dann bei einer allgemein gültigen "Führung auf der Fahrbahn" belassen.
Die Windrather Straße ist vollständig als Kreisstraße 11 gewidmet und liegt damit im Verantwortungsbereich des Kreises Mettmann. Sie liegt vollständig außerorts und hat eine Länge von ca. 3,5 km. Der heutige Querschnitt liegt bei ca. 4 Metern. Die Randbereiche sind an einigen Stellen ausgefahren und die Oberflächenqualität ist nur als mäßig einzustufen. Aufgrund dieser Schäden ist eine maximal Geschwindigkeit von 50 km/h angeordnet. Im Bereich der Hofdurchfahren liegt diese bei 30 km/h. Die Straße hat zu beiden Seiten ein Gefälle bzw. Steigung von 2-4 %.
In keinem der ursprünglichen 80 Steckbriefe (aus 2022) wurde die Windrather Straße beschrieben. Es wurden jedoch zwei Streckenmaßnahme definiert, die sich auf die schlechten Wegabschnitte beziehen.
Der Kreis Mettmann als Baulastträger hat im Anschluss an das RVK damit begonnen weitere 27 detailliertere Steckbriefe für seine Maßnahmen zu definieren. Diese wurden ebenfalls von IGS aus Neuss erstellt. Von diesen 27 Steckbriefen bezogen sich zwei Steckbriefe auf Maßnahmen in Velbert:
- Siebeneicker Straße (Ausbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges, hohe Priorität)
- Windrather Straße (Oberflächensanierung, geringe Priorität)
Bis heute wurden von den 27 Steckbriefen des Kreises Mettmann mit 14 Steckbriefen mehr als die Hälfte aus diversen Gründen wieder ad acta gelegt (für Details siehe Verlinkung rechts). Davon betroffen ist auch die Maßnahme für die Siebeneicker Straße. Als Argumente wurde angeführt, dass wertvoller Baumbestand gerodet werden muss, Grundstückserwerb notwendig ist und somit ein ungünstiges Kosten-/Nutzenverhältnis bestünde. Aus Steuerzahler- und Radfahrersicht fragt man sich zum einen, wer und wie hier einen Nutzen monetär bewertet, wenn es um die Verkehrssicherheit von Menschen im Straßenverkehr geht und zum anderen, warum man erst eine externe Firma beauftragen musste ein Radverkehrskonzept samt zusätzlicher Steckbriefe zu erstellen, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen.
Der neue Steckbrief für die Windrather Straße (siehe Anhang rechts) sieht vor, dass
- der Querschnitt auf 5,50 Meter vergrößert werden soll
- eine maximal Geschwindigkeit von 50 km/h angeordnet wird
- alternativ eine verkehrsrechtliche Anordnung als Fahrradstraße erfolgen soll
Dass die Maßnahme für die Windrather Straße trotz voraussichtlich hoher Kosten weiterhin Bestand hat, liegt insbesondere daran, dass eine Oberflächensanierung der Straße durch die Kreisverwaltung bereits schon länger auf der Agenda steht. Das Radvekehrskonzept scheint hier Mittel zum Zweck. Warum jedoch die geplante Sanierung alles andere als eine Radverkehrsmaßnahme ist, erläutern wir in einem anderen Artikel.