Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Velbert

Windrather Straße

Windrather Straße © ADFC Velbert / Christoph Evers

Wir fordern: Fahrradstraße statt autozentrierter Umbau der Windrather Straße!

Die Windrather Straße, eingebettet in die schöne niederbergische Landschaft mit angrenzenden Biohöfen, soll auf 6 Meter Fahrbahnbreite ausgebaut werden. Wir stellen uns gegen diesen Irrsinn!

Als Maßnahme im Radverkehrskonzept des Kreises Mettmann getarnt, soll die ländliche Windrather Straße auf 6 Meter Fahrbahnbreite ausgebaut bzw. saniert werden. Es soll eine Ausbaugeschwindigkeit von Tempo 70 vorgesehen sein. Dies würde nicht nur keiner Radverkehrsmaßnahme entsprechen, sondern die Situation für Radfahrer vor Ort auf den Kopf stellen. Aber nicht nur aus Sicht der Radfahrer handelt sich hierbei um keine gewünschte Maßnahme, auch die Anwohner befürchten schnelleren und stärkeren KFZ-Verkehr nach der Sanierung.

 

Kurzfassung der aktuellen Situation

  • Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes (RVK) des Kreises Mettmann wurde die Windrather Straße 2022 als Basis-Netz-Route definiert, aber auch ein Handlungsbedarf festgestellt. Dieser betrifft die Oberflächensanierung der mittlerweile stark in Anspruch genommenen Fahrbahndecke
  • Im Jahr 2023 hat die Kreisverwaltung einen spezifischen Steckbrief für die Windrather Straße erstellt, welcher einen Ausbau auf 5,5 Meter Fahrbahnbreite vorsieht. Eine Anordnung als Fahrradstraße wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro angedacht.
  • Ende 2024 wurde beiläufig erwähnt, dass die Kreisstraßenverkehrsbehörde eine Anordnung als Fahrradstraße außerorts nicht genehmigen wird. Alternative Vorschläge zur Berücksichtigung des Radverkehrs wurden nicht gemacht.
  • Im nicht-öffentlichen Teil des Kreis-Bauausschusses Ende März 2025 sollen verschiedene Alternativ-Vorschläge zur Sanierung der Windrather Straße gemacht worden sein. Mit dem Antrag der Verwaltung sollte nun der weitere Weg vorgegeben werden. Aus vertraulichen Quellen ist bekannt, dass man nun über eine Sanierung auf 6 Meter (!) Breite spricht. Explizite Radverkehrsinfrastruktur soll keine vorgesehen werden, stattdessen soll eine Ausbaugeschwindigkeit von 70 km/h vorgegeben und Kurvenradien entschärft werden. Die Entscheidung wurde jedoch vertagt!
  • Die nächste Sitzung des Kreis-Bauausschusses ist am 16.06.2025

 

Warum ist die Sanierung der Windrather Straße (K11) in der geplanten Form nicht sinnvoll oder sogar schädlich

  • Keine Berücksichtigung des Radverkehrs auf einer relevanten Strecke des Radverkehrskonzeptes des Kreises Mettmann
  • Nach Sanierung sind deutliche höhere Geschwindigkeiten der KFZ-Führer zu erwarten
  • Insbesondere in den Steigungsbereichen entsteht somit eine erheblich höhere Gefährdung der Radfahrer
  • Ebenfalls deutlich erhöhte Gefährdung im Bereich der Biohöfe durch erheblich höheren Durchfahrtsverkehr
  • Durch den Ausbau der Windrather Straße wird sie zu einer attraktiven Abkürzungsstrecke zwischen Neviges und Langenberg, obwohl es mit der Kuhlendahler Straße und der Nordrather Straße jeweils ausreichend dimensionierte Relationen gibt (im Übrigen ohne Radverkehrsinfrastruktur)
  • Es wird viel Geld in die Hand genommen, um ein Problem zu lösen, welches kaum existiert. Der Ausbauzustand der Straße ist sicher nicht gut, die vorgesehene Maßnahme schießt jedoch deutlich über das Notwendige hinaus.
  • Für die Verwaltung ist es peinlich mit einer Radverkehrsmaßnahme genau das Gegenteil zu erreichen (hoffentlich nicht zu bezwecken)

 

Was fordern wir?

  • Oberflächensanierung und ggf. Anpassung der Breite um sicheres Überholen von Radfahrern zu ermöglichen
  • Anordnung einer Fahrradstraße inkl. Informationskampagne und Piktogrammen auf Fahrbahn. Die Fahrradstraße wäre für den motorisierten Verkehr freigegeben.

Weitere Informationen und Details sind in den nachfolgenden aufgelisteten Artikeln zu finden.

Was bedeutet eigentlich Fahrradstraße?

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
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