Gefährliche Poller an der Friedrich-Ebert-Straße

Gefährliche Poller an der Friedrich-Ebert-Straße © ADFC Velbert / Christoph Evers

Velbert: Barrieren und Hindernisse für Radfahrer überprüfen

Das Verkehrsministerium in NRW fordert die unterstellten Behörden und Städte auf Hindernisse für Radfahrer zu hinterfragen und ggf. auch zu entfernen. Zum Beispiel Poller oder Umlaufsperren. Das ist gut so, aber was können wir in Velbert tun?

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW hat kürzlich einen Erlass herausgegeben, welcher die unterstellten Kommunen auffordert die Anordnung von Sperreinrichtungen und Hindernissen nur in Sonderfällen auszusprechen und bestehende Einrichtungen zu entfernen. Dieser Erlass wird auch als "Poller-Erlass" bezeichnet. Dadurch soll das Radfahren sicherer aber auch überhaupt erst praktikabel werden. Fahrer größere (Lasten-)Räder müssen mitunter große Umwege in Kauf nehmen, weil veraltete Infrastruktur-Elemente ein Durchkommen unmöglich machen. Weitere Hintergründe zum Erlass gibt es in diesem Beitrag.

In Velbert sind die Straßenverkehrsbehörde und die Technischen Betrieben Velbert (TBV) für die Anwendung und Umsetzung dieses Erlasses zuständig. Wir als ADFC Velbert haben Rücksprache mit den TBV gehalten, um zu verstehen, was dieser Erlass für Velbert bedeutet. Während die Anwendung bei neuen Vorhaben vergleichsweise leicht ist, sind die TBV dankbar für Hinweise auf bestehende Umlaufsperren oder Poller, die überprüft werden sollen.

Solltet ihr also Infrastrukturelemente auf Radwegen kennen, die wir mit den TBV besprechen sollten, so lasst uns bitte ein Foto samt Adresse und bei Bedarf eine kurze Beschreibung per E-Mail zukommen (Kontakt siehe Kasten rechts).

Aktuelle Standorte von Pollern und Umlaufsperren in den Stadtteilen (Quelle: Openstreetmap)

Auf den folgenden drei Kartenausschnitten haben wir aktuelle Standorte von Pollern und Umlaufsperren zusammengetragen, damit man mal ein Gefühl für die Menge erhält. Die bereits erfassten Änderungsmeldungen können auf dieser Karte eingesehen werden.

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Abstand, bitte!

Aufkleber-Aktion des ADFC Velbert.

Bild vom Wahlkreuz

Kommunalwahl 2020 - Parteiencheck

Wir haben die Wahlprogramme der Parteien unter die Lupe genommen und geprüft, was sie für den Radverkehr machen möchten.

https://velbert.adfc.de/artikel/barrieren-und-hindernisse-fuer-radfahrer-ueberpruefen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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